Ziele und Satzung

Satzung für den Verein „Kinder des Sisyfos – Freundeskreis Erasmus Schöfer“

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Kinder des Sisyfos – Freundeskreis Erasmus Schöfer“.
Nach der Eintragung in das Vereinsregister wird an den Vereinsnamen der Zusatz e.V. angefügt. Der Verein hat seinen Sitz in Köln.
Er ist/wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, das heißt Zwecke der Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Zweck, Ziele und Aufgaben

Aufgabe des Vereins ist es, die Werke solcher Schriftstellerinnen und Schriftsteller zu fördern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die die historisch wirkmächtigen gesellschaftlichen Prozesse seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts thematisieren und die dabei die Rolle der aktiv Engagierten erkunden helfen. Der Verein setzt sich das Ziel, diese Literatur zu pflegen, sie einem größeren Leserkreis zugänglich zu machen und deren Aussagekraft und kulturellen Impulse für die Gegenwart und Zukunft zu nutzen. Einen Orientierungspunkt bildet das Schaffen und Wirken des Schriftstellers Erasmus Schöfer. Die Roman-Tetralogie „Die Kinder des Sisyfos“ ist als literarisches und historisches Dokument in seiner Art einmalig. Es beschreibt in lebendiger Weise die Visionen und die Anstrengungen der Menschen, die in den Jahren zwischen 1968 und 1989 in der BRD für Frieden und soziale Gerechtigkeit, für eine ökologische Wirtschaft und die Freiheitsrechte der Bürger eintreten und einen wesentlichen Abschnitt deutscher Geschichte in diesem Sinne mitgestalten. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch öffentliche Veranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Ausstellungen etc.); durch den Aufbau und die Pflege von Kontakten zu Persönlichkeiten und Institutionen, die den Werken Schöfers und vergleichbarer anderer Schriftstellerinnen und Schriftsteller nahe stehen; durch Unterstützung von und Beteiligung an literarischen, wissenschaftlichen und sonstigen Vorhaben, die den Zwecken, Zielen und Aufgaben des Vereins entsprechen.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche Personen und Institutionen werden, die die in §3 genannten Zwecke, Ziele und Aufgaben der Gesellschaft unterstützen. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Beitrittsantrag, über den der Vorstand durch Beschluss entscheidet. Das Ergebnis der Entscheidung wird dem Bewerber/der Bewerberin schriftlich mitgeteilt. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden. Förderer und Freunde der Gesellschaft können Personen und Institutionen werden, die – ohne Mitglied zu sein – die Gesellschaft ideell und materiell unterstützen. Die Mitgliedschaft wird verloren durch Tod, Auflösung der Institution, Kündigung des Mitglieds, die schriftlich zu Händen des Vorstandes unter Einhaltung einer vierteljährlichen Frist auf den Schluss des Kalenderjahres zu erklären ist, oder Ausschluss.

§ 5 Mitgliederrechte

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen und zur Ausübung der der Mitgliederversammlung als oberstem Organ zukommenden Rechte.

§ 6 Ausschluss eines Mitglieds

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Vorstands vorläufig ausgesprochen werden, wenn das Mitglied das Ansehen oder die Interessen der Gesellschaft schädigt oder wenn es seiner Beitragspflicht über den Schluss des Geschäftsjahres hinaus trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt. Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied Gehör zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss bedarf der Entscheidung der Mitgliederversammlung. Bis zu dieser Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds. Ein ausgetretenes oder ausgeschlossenes Mitglied hat keinen Anspruch gegen das Vermögen der Gesellschaft.

§ 7 Beiträge

Der Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig.

§ 8 Organe

Organe der Gesellschaft sind 1. die Mitgliederversammlung, 2. der Vorstand.

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Wahl des Vorstands;
  2. Entgegennahme und Diskussion der Tätigkeitsberichte sowie die Entlastung des Vorstands;
  3. Festsetzung des Mitgliedsbeitrags;
  4. Beschlussfassung über Satzungsänderungen, über Anträge des Vorstands und der Mitglieder sowie alle sonstigen, ihr durch die Satzung übertragenen Angelegenheiten;
  5. Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft.
    § 10 Frist zur Einberufung der Mitgliederversammlung
    Die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Einberufung schriftlich einzuladen. Steht der Antrag einer Satzungsänderung auf der Tagesordnung, ist außerdem der Textentwurf für die neue Satzung beizufügen. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss dies tun, wenn ein Drittel der Mitglieder einen solchen Antrag schriftlich stellt.

§ 11 Beschlussfassung

Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende, bei seiner/ihrer Verhinderung der/die stellvertretende Vorsitzende. Jedes Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme. Der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unterliegen die in der Tagesordnung bekanntgegebenen Gegenstände. Die Mitgliederversammlung kann mit Ausnahme der Satzungsänderungen und der Auflösung des Vereins weitere Punkte zur sofortigen Behandlung auf die Tagesordnung setzen.
Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
Anwesenden gefasst.
Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll gefertigt, das alle Beschlüsse im Wortlaut mit den Abstimmungsergebnissen zu enthalten hat. Das Protokoll ist vom/von der Vorsitzenden oder einem/einer seiner/ihrer Stellvertreter/innen und dem Protokollführer/der Protokollführerin zu unterschreiben.

§ 12 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens einem/einer Vorsitzenden, seinem/ihrer Stellvertretern/in, einem Schatzmeister /einer Schatzmeisterin und einem/einer Schriftführer/in. Beisitzer/Beisitzerinnen können in der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Vorstands werden in der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Sie üben ihr Amt bis zur Durchführung der Neuwahl aus. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an dessen Stelle ein anderes Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung der nächstfolgenden Mitgliederversammlung einzuholen ist. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft, ihm obliegt die Verwaltung und die Verwendung der Vereinsmittel. Über die Einnahmen und die Ausgaben führt der/die Schatzmeister/in Buch. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in (§ 26 BGB). Sie vertreten den Verein jeweils einzeln.

§ 13 Auflösung

Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands. Die Einladungen des Vorstands zur Mitgliederversammlung, die die Auflösung beschließen soll, müssen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung erfolgen. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Fritz-Hüser-Gesellschaft e. V., Dortmund, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Von der Gründerversammlung einstimmig beschlossen.
Köln, den 12.11.2011

Bankverbindung: DE80430609674033048500 (GLS Bank) – DE80 4306 0967 4033 0485 00